Kategorie: Wallbox für Mietwohnungen
Mieter haben seit der Reform des Wohnungseigentumsrechts einen Anspruch auf die Erlaubnis zum Einbau einer Ladeeinrichtung. Der verbreitete Irrtum: Anspruch auf Erlaubnis heißt nicht Anspruch auf Kostenübernahme. Bezahlt wird der Einbau in aller Regel vom Mieter, und der Rückbau kann verlangt werden.Darf ich als Mieter eine Wallbox anbringen?Ja, aber der Vermieter darf über die Ausführung mitbestimmen — Ort, Leitungsweg und Fachbetrieb. Ungeklärt bleibt oft die Abrechnung des geladenen Stroms, wenn kein eigener Zähler am Stellplatz liegt. Hier stehen der rechtliche Ablauf, die praktischen Lösungen und die Punkte, die vor der Zusage schriftlich geklärt gehören.
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